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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Allgemeines

Angeboten und Vertragsabschlüssen liegen ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen zu Grunde. Dies gilt auch dann, wenn bei laufenden Geschäftsbedingungen keine ausdrückliche Bezugnahme erfolgt. Die Geltung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich zurückgewiesen und von uns nicht anerkannt. Mündliche Abmachungen und Abänderungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Gegebene Aufträge sind fest erteilt und für den Auftraggeber bindend.

 

2. Vertragsabschluss

Bei telefonischer, telegrafischer oder Bestellung per Mail, Telefax bzw. Telex durch den Auftraggeber ist dieser 14 Tage an sein Vertragsangebot gebunden. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn wir das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt haben.

 

3. Preise

Die Preise sind Festpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahl, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung erhöht, sofern die Änderung eine Kostenerhöhung zur Folge hat. Nicht vertraglich vereinbarte Dienstleistungen, wie Verpackung und Anlieferung sind im Preis nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Sie sind spätestens zum Zeitpunkt der Ausführung zahlbar. Ändern sich bei einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung die Kosten, was vor Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, so sind wir berechtigt, einen entsprechend höheren Preis zu fordern. Tritt der Auftraggeber vor Abnahme ohne Rechtsgrund vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall sind wir berechtigt, entweder den konkreten Schaden oder eine pauschalisierte Schadensersatzsumme von 30% des vereinbarten Preises zu verlangen. Bei Geltendmachung von Schadensersatz bleibt dem Auftraggeber der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens vorbehalten. Gegen unsere Ansprüche kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel gegen uns vorliegt.

 

4. Zahlung

Die Zahlung hat innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Bei verspäteter Zahlung werden die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Mahnkosten beansprucht. Skontoabzüge sind nur berechtigt, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Wir behalten uns jedoch vor, die Lieferung per Nachnahme, Teilvorauskasse, oder komplette Vorauskasse vorzunehmen. Unsere Lieferanten sind nicht zum Inkasso berechtigt, es sei denn, sie legen eine schriftliche Vollmacht von uns vor. Zahlungen ohne Vollmachtsvorlagen wirken nicht Schuld befreiend.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch aus anderen Lieferungen, unser Eigentum. Sie kann vorher weder übereignet noch gepfändet werden. Evtl. alle Sicherungsrechte des Lieferanten einschließlich aller Eigentumsvorbehalte bleiben auch bei Hereinnahme von Schecks und Wechseln, auch im Scheck-Wechsel-Verfahren, aufrechterhalten.

 

6. Gewährleistung

Die Verjährungsfristen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Grundsätzlich kann der Auftraggeber zunächst zur Nachlieferung verlangen. Eine Minderung oder Wandelung kann erst dann geltend gemacht werden, wenn wir die Nachlieferung nicht in angemessener Frist erbracht haben. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung von Räumen, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüssen oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Wir haften ferner nicht für Fehler, die sich aus den vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen sowie aus fernmündlich mitgeteilten Angaben ergeben. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie nicht unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Abnahme, schriftlich gerügt worden sind.

 

7. Lieferung und Gefahrenübergang

Zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind wir berechtigt.
Ist der Auftraggeber trotz vorheriger Ankündigung zum Liefertermin nicht anwesend und kann deswegen eine Auslieferung nicht erfolgen, so sind wir berechtigt, die hierdurch verursachten Kosten als Schadensersatz zu verlangen.
Mit Übernahme geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.

 

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Firmensitz.

 

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen.

Es gibt Dinge, die sind notwendig und unverzichtbar. Leider auch für uns.

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